Wellness in Corona-Zeiten
Aussenpool im Kunst-Hotel Castell in Zuoz (Engadin).
Wellnessbereiche in Hotels müssen künftig noch strengere Hygiene-richtlinien als bis anhin erfüllen. Welche Hygienemassnahmen schlägt der international renommierte Wellnessexperte Michael Altewischer vor? Was sollten Hoteliers und Spa-Managerinnen besonders beachten, wenn sie sich in Corona-Zeiten mit ihren Wellnessoasen befassen?
Ganz entspannt in der Sauna vor sich hin schwitzen – was vor sechs Monaten noch der Inbegriff von Gesundheit und Entschleunigung war, sorgt in Zeiten von Corona für Verunsicherung. Kann man noch ruhigen Gewissens in die Sauna? Steckt man sich im Pool mit dem Virus an? Und sollte man jetzt vielleicht lieber auf eine Gesichtsbehandlung oder Massage verzichten? Fakt ist: Der Spa zählt zu den besonders heiklen Bereichen im Hotel und muss künftig noch höhere hygienische Richtlinien erfüllen als bis anhin. Schliesslich wird hier direkt am (nackten) Gast gearbeitet. Michael Altewischer ist Geschäftsführer der Wellness Hotels & Resorts. Er hat einen Leitfaden erarbeitet. Motto: Worauf sollten Hoteliers und Spa-Managerinnen in Corona-Zeiten besonders achten?
Hygiene – Handdesinfektionsspender prominent im gesamten Spa platzieren. – An der Spa-Rezeption Plexiglasscheiben als Spuckschutz anbringen. – Mitarbeiter täglich in den Desinfektionsplan einweisen. – Alle Liegen vor und nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren. – Keine Textilien wie Wolldecken oder Kissen mehr bereitlegen. – Mitarbeiter müssen bei der Arbeit Einweghandschuhe tragen. – Spa-Taschen regelmässig kontrollieren und desinfizieren. Abstandsregelung – Liegen müssen im Spa weiter auseinandergestellt werden. Das wird möglich, da die Zahl an Besuchern, die gleichzeitig im Wellnessbereich sein dürfen, reduziert werden muss. – Eine Möglichkeit ist, den Zutritt für Day-Spa-Gäste vorübergehend zu sperren oder Vorgaben zu machen, wie lange sich ein Gast im Spa aufhalten darf (z. B. 90 Minuten). – Reduziert werden sollte auch die Anzahl der Gäste in den Saunen, vor allem beim Aufguss (kein Wedeln!). Angedacht ist zudem, dass in der Sauna Sitzbereiche zu kennzeichnen sind.
Sauna im «The Dolder Grand Zürich». Einzelbehandlungen
– Gäste vor der Behandlung nicht mit Handschlag begrüssen. – In Anwesenheit des Wellnessgastes letzte Reinigungsarbeiten vornehmen und Hände und Arme gründlich desinfizieren. – Während der Behandlung einen Mundschutz tragen. – Handschuhe sind bei Pediküre /Maniküre schon länger die Regel. Bei Massagen und Gesichtsbehandlungen beeinflussen sie leider das Gasterlebnis. – Bei der Maniküre empfiehlt sich eine Plexiglasscheibe als Spuckschutz. – Benutzte Wäsche nach jedem Gast wechseln. – Instrumente, die mehrfach verwendet werden (z. B. Pinzette), sollten sterilisiert und eingeschweisst werden. Diese erst kurz vor der Behandlung vor den Augen des Kunden öffnen. – Alle Arbeitsutensilien vor und nach jedem Gast desinfizieren. – Behandlungsräume sollten permanent durchgelüftet und die Türgriffe desinfiziert werden. Saunen
Hier könnte es zu noch strengeren Auflagen, wenn nicht sogar zu längeren Schliessungen kommen. Inhalationsräume bergen die Gefahr, die Atemwege zu stimulieren, was zu verstärktem Hustenreiz führen kann (z. B. Dampfbäder). Die Meinungen von Experten gehen in diesem Punkt auseinander und reichen von «in Saunen über 70 Grad überlebt kein Virus» bis zu «alle Oberflächen sind Virenschleudern». Der Leitfaden empfiehlt: – Weniger Teilnehmer pro Aufguss. – Mehr Eisaufgüsse anstelle der klassischen Aufgüsse anbieten. – Eisbrunnen / Badezuber schliessen. – Dampfbäder / Sanarien schliessen.
Massage in einem Luxushotel im Tessin.
Schwimmbäder
Nach derzeitigem Wissensstand können Grippe- und Corona-Viren nicht über das Badewasser übertragen werden, heisst es im Fachbericht «Pandemieplan Bäder» der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Sie gibt unter anderem folgende Empfehlungen: – Tägliche Desinfektion der Sanitär- und Beckenumgangsflächen, der Griffflächen wie Handläufe usw. – Um den Abstand einzuhalten, gilt als Maximalbelegung (Vorgaben der DIN 19643 für die Wasseraufbereitung): 2,7 Quadratmeter je Badegast im Nichtschwimmerbecken/-bereich und 4,5 Quadratmeter je Badegast im Schwimmerbecken/-bereich. – Sammelumkleiden (falls vorhanden) bleiben geschlossen. – Dusch- und WC-Bereiche dürfen – je nach Grösse – nur von maximal zwei Personen benutzt werden. – Mund-zu-Mund-Beatmung sollte im Ernstfall mit einem Beatmungsbeutel oder einer Taschenmaske durchgeführt werden.
Saunawelt von Klafs im «Aquabasilea» in Pratteln bei Basel.
Michael Altewischer, Geschäftsführer der Wellness Hotels & Resorts.