Die KMU sind von der Mediensteuer auszunehmen. So lautete der Auftrag, den Fabio Regazzi, Tessiner Mitte-Nationalrat und Präsident des Gewerbeverbandes, dem Parlament mit einer parlamentarischen Initiative erteilen will. Seit 2019 engagiert er sich gegen die «Doppelbesteuerung für KMU», die mehr als einer halben Million Franken Jahresumsatz ausweisen. Statt einer Besteuerung aufgrund des Umsatzes schlägt er vor, Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden (Auszubildende nicht mitgezählt) generell von der Medienabgabe zu befreien.
Nationalrat für die Abschaffung
Seine Begründung, die er in der zurückliegenden Frühjahrssession präsentierte, war einfach und für eine Mehrheit einleuchtend: «Wenn Personen in einem Haushalt Radio hören, ist eine Abgeltung gerechtfertigt. Wenn die gleichen Personen am Arbeitsplatz Radio hören oder fernsehen, ist es eine Doppelbesteuerung. Die gleiche Person kann nicht gleichzeitig am Arbeitsplatz beispielsweise in einer Werkstatt und zu Hause Radio hören.» Lehnte die zuständige Kommission des Ständerats den Vorschlag Regazzis bereits früher ab, fand er am 15. März 2020 im Nationalrat eine klare Unterstützung mit 119 Stimmen.
Zwängerei oder grundlegendes Problem
Gegen eine Befreiung der KMU von der Mediensteuer stimmten 71 Nationalrätinnen und Nationalräte. Sie folgten der Argumentation von Matthias Aebischer (SP, BE). Er sah im Vorstoss von Regazzi eine «Zwängerei». Das Volk hätte 2015 diese Abgabe beschlossen. In der Zwischenzeit habe das Parlament noch nachgebessert und die einfachen Gesellschaften von der Medienabgabe befreit.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte sich mit 14 gegen 10 Stimmen gegen die «ungerechte und unverhältnismässige Doppelbesteuerung» ausgesprochen, wie ihr Sprecher Marco Romano (Mitte, TI) erläuterte. In der Kommission kritisiert worden war der Geschäftsum-satz als Grundlage für die Berechnung der Mediensteuer. Das Problem könne nicht gelöst werden, indem an den differenzierten Steueransätzen geschraubt werde, sagte Romano. «Das Problem ist ein grundlegendes Problem. Es handelt sich um eine Doppelbesteuerung auf der Grundlage eines falschen Kriteriums.» Aufgrund der Differenz zum Ständerat bleibt das Geschäft auf der Agenda des Parlaments. Affaire à suivre – auch für die KMU-Hotels.