Den Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bei 3,8 Prozent zu belassen, fordern Ständerätin Esther Friedli SVP/SG und Nationalrat Philipp Bregy Mitte/VS. Sie reichten in der vergangenen Sommersession wortgleiche Motionen ein: «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus.» HotellerieSuisse und GastroSuisse unterstützen die Vorstösse.
«In der Verfassung der Schweiz ist festgehalten, dass das Mehrwertsteuergesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen kann. Dies wird seit 1996 so gehandhabt, allerdings jeweils befristet. Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent wurde vom Parlament im Sommer 2017 bis 2027 verlängert.» So formuliert Nationalrat Philipp Bregy das Anliegen in seiner Motion, die er am gleichen Tag, am 13. Juni 2024, einreichte. Gleichentags, selbstverständlich abgesprochen, reichte auch Ständerätin Esther Friedli eine wortgleiche Motion ein.
Bürgerliche unterschreiben für Sondersatz
Friedli fand in der kleinen Kammer elf Mitunterzeichnende aus den Fraktionen der FDP, Mitte und SVP. Die Motion von Bregy unterzeichneten 31 weitere Nationalrätinnen und Nationalräte der FDP, Mitte, LDP und SVP. Wenn gleichlautende Motionen in beiden Räten eingereicht werden, soll damit demonstriert werden, dass dem Anliegen besondere Wichtigkeit beigemessen wird. Werden die Motionen in den beiden Kammern überwiesen, wovon auszugehen ist, wird sich das Eidgenössische Finanzdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter damit befassen müssen. Der Grund dafür ist klar: Steuern sind eine Angelegenheit ihres Departements.
Branchenverbände mit an Bord
Die Präsidenten der Branchenverbände HotellerieSuisse und GastroSuisse unterstützen das Anliegen selbstredend. «Für die Beherbergungsbranche ist der Sondersatz ein wichtiges Exportförderungsinstrument», sagt GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer. Martin von Moos, HotellerieSuisse, ergänzt, dass im langjährigen Mittel rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweiz auf ausländische Gäste zurückzuführen sind. «Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz profitiert der Tourismus im Vergleich zu anderen Branchen, aber nicht von seinem Exportcharakter, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird.»
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent (ordentlicher Satz 8,1 Prozent) wurde vom Parlament im Sommer 2017 festgelegt und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Der reduzierte MWST-Sondersatz entlastet die Beherbergungswirtschaft jährlich mit rund 200 Millionen Franken. Damit wird die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber Nachbarländern gestärkt. Einen Sondersatz für Beherbergung kennen viele EU-Staaten. Seine Höhe liegt in der Regel zwischen einem Viertel und der Hälfte des Normalsatzes.
Politik pur: Motion MWST-Sondersatz
Die wortgleiche Begründung der Motionen «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus» mit der Ordnungsnummer 24.3624 folgen hier im Wortlaut. Ziel der beiden Motionen ist es, dass der Sondersatz von 3,8 Prozent – statt dem ordentlichen MWST-Satz von 8,1 Prozent – ab dem 1. Januar 2028 weiterhin gilt. Eingereicht wurde der Handlungsauftrag an den Bundesrat vom Walliser Nationalrat und Mitte-Fraktionschef Philipp Bregy und von der St. Galler Ständerätin Esther Friedli, SVP.
«Für die Hotellerie als Schlüsselbranche des Tourismus war und ist die jeweilige Weiterführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zentral, um innerhalb konstanter Rahmenbedingungen wirtschaften zu können. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen setzt die bewährte Ordnung bei der Mehrwertsteuer fort und schafft Planungssicherheit.
Der Sondersatz berücksichtigt den Exportcharakter der Branche. Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz kann der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird. Der Beherbergungssatz stellt die Beherbergung mit anderen Exportbranchen gleich. Aus diesem Grund hat das Parlament den Sondersatz für Beherbergungsleistungen eingeführt.
In einer preissensiblen Branche wie dem Tourismus stärkt der Sondersatz die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Tatsache wird innerhalb der Europäischen Union im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Nachfrageförderung für die Beherbergung bereits seit Jahren steuerlich Rechnung getragen und europaweit, mit einer Ausnahme, ein Mehrwertsteuer-Sondersatz angewendet. Die Reduktion ist in den meisten Ländern etwa gleich hoch oder höher als in der Schweiz.
Der Tourismussektor erzeugt eine hohe Wertschöpfung, die weit über die Beherbergungsbranche hinausgeht. Viele Wirtschaftssektoren profitieren von einem Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen, der Steuersubstrat generiert und die finanzielle Stabilität vieler Menschen, vor allem in abgelegenen Regionen, gewährleistet.»
1 Kommentar
Es ist schon seltsam, für Bankgeschäfte gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0,0%.
Aber niemand traut sich, hier etwas zu sagen, geschweige denn etwas zu ändern.
Eine Branche mit maximalen Gewinnen für die Chefetagen und wenn etwas schief läuft, darf der Staat helfen. Offenbar ist es für die Politik einfacher, das fehlende Geld im Tourismus abzuholen.