Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die «AHV 21» angenommen. Die Reform im Rentensystem soll die finanzielle Stabilität der Altersvorsorge bis 2030 gewährleisten und bringt diverse Änderungen im AHV-Gesetz mit sich.
Um die demografischen Veränderungen anzugehen und die langfristige Nachhaltigkeit der Altersvorsorge in der Schweiz zu sichern, umfasst die Stabilisierung der AHV vier Massnahmen:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die 4 Massnahmen: Was ändert genau?
Merkblatt – ausführlich informiert
Im aktuellen Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV finden Sie detaillierte Infos zu den einzelnen Massnahmen und grafische Erklärungen zum besseren Verständnis.
Erklärvideo – dynamisch informiert
Das Erklärvideo der Informationsstelle AHV/IV zeigt die vier Massnahmen anhand verschiedener Personenfälle bzw. Jahrgänge auf und informiert kurz, knapp und einfach verständlich:
Rentenschätzung (provisorische Berechnung)
Der Online-Rechner ESCAL gibt Ihnen eine unverbindliche Schätzung über die voraussichtliche Höhe Ihrer AHV-Rente mit der Grundlage der AHV-Reform.
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