Bundesrat ist gegen Quersubvention von Hotels durch Zweitwohnungen

Bundesrat ist gegen Quersubvention von Hotels durch Zweitwohnungen

Die Finanzierung von neuen oder die Finanzierung der Sanierung von älteren Hotels ist anspruchsvoll. Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD) schlägt vor, künftig Geschäftsmodelle zu erlauben, bei denen es ausländischen Investoren möglich wird, touristisch genutzte Zweitwohnungen zu erstellen. Damit sollen ­Investitionen in Hotels erleichtert werden. Der Bundesrat spricht sich gegen solche Quersubventionierungen aus.

Die Debatten um den Krieg in der Ukraine, die Erhöhung des Armeebudgets, die Cybersicherheit oder die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes haben die Sondersession des Nationalrats im Mai beherrscht. Es blieb keine Zeit für die Debatte, wie die Finanzierungen von Sanierungen und der Neubau von Hotels durch Personen im Ausland erleichtert werden könnten. Die im September 2020 vom Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller eingereichte Motion war zwar traktandiert, wartet aber weiterhin auf die Behandlung im Rat.


Bewährtes Geschäftsmodell ausweiten

Feller schlägt vor, dass Projekte zum Bau und zur Sanierung von Hotels auch für ausländische Investoren geöffnet werden sollen. Dies auch auf für den Fall, dass im Geschäftsmodell der Finanzierung des Projekts bzw. dessen Betrieb eine Quersubventionierung durch touristisch genutzte Zweitwohnungen vorgesehen ist. Heute dürfen ausländische Investoren Hotels erwerben und sanieren, jedoch ohne ein Geschäfts­modell, das Erträge aus der touristischen Nutzung von Wohnungen vorsieht.


Feller stellt in seiner Motion fest, dass Geschäftsmodelle ausländischer Investoren, die ein Hotel erwerben oder sanieren möchten, «meistens ein Projekt zur Erstellung von touristisch bewirtschafteten Wohnungen beinhalten». Mit anderen Worten: Die heutige Regelung verhindert in vielen Fällen die (kostspielige) Sanierung von Hotels mit ausländischem Kapital. Um Fellers Forderung gerecht zu werden, wäre eine Anpassung des heute geltenden Bundesgesetzes über Zweitwohnungen notwendig.


Konsequenterweise schlägt Feller zudem vor, das Bundesgesetz, das die «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindern soll, anzupassen. Der Bundesrat solle eine Formulierung finden, die es erlauben könnte, ausländischen Investoren eine Bewilligung für das Erstellen von touristisch bewirtschafteten Wohnungen zu erteilen.


Bundesrat: Ablehnung trotz Verständnis

Der Bundesrat hat kein Gehör für die Vorschläge Fellers. Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen. Immerhin zeigt er «Verständnis für die vorgeschlagene Harmonisierung im Bereich Finanzierung von Hotel-/Beherbergungsprojekten», wie sie der parlamentarische Vorstoss verlangt. Die Ablehnung begründet die Regierung im Wesentlichen mit zwei Argumenten: Zum einen müsse in der ganzen The­matik «ein ganzheitlicher Ansatz» verfolgt werden. Dabei sei auch die «umfangreiche Rechtsprechung» der ­letzten Jahre zu berücksichtigen. Zum andern sei das «Ergebnis der Wirkungsanalyse» zum Zweitwohnungsgesetz einzubeziehen, die von der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit betroffenen Verbänden erstellt worden ist.

In der Zwischenzeit liegt der Analysebericht dem Bundesrat vor und wurde am 12. Mai 2021 diskutiert. Dabei kam die Regierung zum Schluss: «Es ist nicht notwendig, das Zweitwohnungsgesetz anzupassen. Der Bund braucht auch keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung zu ergreifen. Allerdings erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft.»


Problem «Hauptnutzfläch

Konkret geht es darum, Schlüsselbegriffe der Beherbergungswirtschaft zu präzisieren. So «insbesondere die Anforderungen an den strukturierten Beherbergungsbetrieb und den Begriff Hauptnutzfläche». Zu diesem Fazit kam der Bundesrat, gestützt auf die ­Analysen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Bundesrätin Sommaruga) und des Departements für Wirtschaft, Bildung uns Forschung (Bundesrat Parmelin). Trotz der Ab­­lehnungsempfehlung behält die Motion Feller ihre Aktualität und Brisanz. Ob das Parlament seiner ­Empfehlung folgt, bleibt offen. Affaire à suivre.



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