Nationalrat: Gleich lange Spiesse für Stadt-Hotels

Kredite für Stadt-Hotels kann die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) nicht gewähren. Das will eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats ändern. Er will die Beschränkung für Kreditvergaben an Betriebe in Fremdenverkehrs­­re­gionen und Badekurorten aufheben und auf Städte erweitern.


Die Beschränkung ist «nicht mehr zeitgemäss», weil die Bedeutung des Tourismus in den Städten «ebenfalls hoch» sei, schreibt die Kommission. Der «Förderperimeter» sei deshalb auszudehnen auf grosse Städte – Zürich, Genf, Basel und ihre Agglomerationen. Zudem sei eine «klare Trennschärfe» des Tourismusangebots nicht mehr gegeben, da in Zürich übernachtende Gäste auch die Berge besuchten. Zudem würden «Familienhotels» und «Individual­hotels» in städtischen Gebieten durch die Pandemie stark unter Druck gesetzt. Individualhotels bräuchten «gleiche Chancen». Allerdings hält die Motion der WAK fest, dass die Erweiterung des Perimeters «nicht auf Kosten der Berg- und ländlichen Beherbergungsbetriebe» realisiert werden dürfe. Es brauche eine ­Aufstockung der SGH-Mittel. Die Motion wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand des Bundesrats angenommen.


Die Regierung argumentierte, das SGH-Darlehen als Ergänzung zu privaten Kapitalgebern, meistens ­Banken, gewährt würden. So würde erreicht, dass die SGH private Kreditgeber «nicht konkurriert und den Wettbewerb nicht verzerrt». Zudem hätten ­Un­­tersuchungen ergeben, dass die «Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft in den städtischen Gebieten grundsätzlich sehr attraktiv sind». Sie ­könnten im Durchschnitt «rentabler betrieben ­ werden als in den alpinen und ländlichen Regionen». ­Ent­sprechend sei es leichter, Eigenkapital aufzu­nehmen. Insgesamt stellte der Bundesrat «keine Lücke in der Finanzierung von Investitionen» von Stadt-Hotels fest, welche eine «Intervention durch den Staat rechtfertigen würde». Zudem machte er «Abgrenzungsprobleme» aus, da unklar sei, was unter einem «Individualbetrieb» zu verstehen sei. Trotz seiner ­klaren argumentativen Absage blieb der Bundesrat in der grossen Kammer erfolglos. Das Geschäft geht an den Ständerat.

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