Aktionsplan des Bundesrats gegen Foodwaste ist gestartet

Aktionsplan des Bundesrats gegen Foodwaste ist gestartet

Seit April 2022 hat die Schweiz einen «Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung». Damit will der Bundesrat die Verschwendung bis 2030 halbieren. Heute werden pro Kopf und Jahr 330 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen. Der Kommission für ­Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK genügte das nicht.

Eine staatliche Foodwaste-Koordina­tionsstelle sowie ein Spezialplan für den Detailhandel sind die Instrumente, mit der die WBK das Problem Foodwaste noch intensiver angehen will. Bis ins Jahr 2025 will der Bund mit Unternehmen und Organi­­sationen auf freiwilliger Basis eine Verein­barung ­treffen, die klare Reduktionsziele festlegt. Danach soll geprüft werden, ob die Massnahmen ausreichen.


Best Practic für Hotellerie

Hotellerie und Gastronomie sind bereits in die erste Phase des Massnahmen-Pakets (2022–2025) einbezogen. Es geht um «Best Practice in der Gastro­nomie». Sen­sibilisiert werden soll vor allem mit Hinweisen auf die Kosteneinsparung, wenn die Lebensmittelverluste reduziert werden. Bereits heute gibt es zahlreiche Best Practice Beispiele. Die Branchen­initiative United Against Waste (UAW) bearbeitet und koordiniert seit mehreren Jahren Massnahmen gegen Food Waste.


Gute Erfahrungen machte man mit ei­­nem spezi­fischen Beratungsangebot zur praxisnahen Reduktion von Lebensmit­telabfällen. Dazu gehören u. a. das ­Messen und Analysieren von ­Lebensmittelab­fäl­len, Coaching, Strategie- und Team-Workshops. Der Bundes­rat betont in seinem Massnahmenplan die Bedeutung der Datenerhebungen in der Hotellerie und Gastronomie. Mit guten Daten (z. B. kostenlose «Waste Tracker App») könnten gezielte Massnahmen ergriffen werden. Um die freiwilligen Massnahmen flächendeckend zu verstärken, setzt der Bundesrat auf die Branchenorganisationen und die Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie.

Mehr Berichte ohne Mehrwert

Für die Forderungen des WBK-Postulats hat der Bundesrat kein Musikgehör. Es verlangt Gespräche mit De­­tailhändlern, um eine Reduktion von Verlusten bei Fleischprodukten zu erreichen. «Mögliche Lösungen, wie das Einfrieren und die Abgabe an Freiwilligen­organisationen, sowie den gesetzlichen Spielraum in Bezug auf Haltbarkeitsdaten» sollten aufgezeigt ­werden. In einem zweiten Postulat will die WBK den ­Bundesrat beauftragen, zu prüfen «inwiefern die Schaffung einer Ko­ordinationsstelle, die sich mit der Verteilung von abgelaufenen, aber zum Konsum ge­­eigneten Lebensmitteln befasst, zur ­Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen könnte». Der Bundesrat sieht die Anliegen des Postulates mit seinem Aktionsplan und den Anstrengungen der Branchen als «weitgehend erfüllt». Zudem kann er in einem weiteren Bericht, wie ihn die WBK verlangt, «keinen Mehrwert» sehen.


Zwischenbilanz im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wird der Bund prüfen, ob die Mass­nahmen des Aktionsplans aus­reichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittel­verluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25 Prozent verringert werden. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zu­­sätzliche Massnahmen ergreifen.


Die Ergebnisse der Debatte im Nationalrat zu den ­Forderungen der WBK, die Aktivitäten zur Vermeidung von Foodwaste auszudehnen, standen bis zum ­Redaktionsschluss noch nicht fest. Erfahrungsgemäss dürften die zusätzlichen Forderungen allerdings einen schweren Stand haben, zumal der Bundesrat erst im Frühjahr einen eigenen Aktionsplan initiiert hat.

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