Alles aufs Mal lockern oder in zwei Schritten? Der Bundesrat beabsichtigt, die Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 16. Februar zu behandeln. Er hatte die beiden Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Fazit der Vernehmlassung: Die meisten Kantone wollen, dass ab 17. Februar fast alle Covid-Massnahmen abgeschafft werden – auch die Maskenpflicht.
Die meisten Kantonsregierungen wie zum Beispiel Zug, Schwyz, Uri und Nidwalden haben genug von den meisten Corona-Massnahmen. Sie liessen den Bund in ihren Stellungnahmen wissen, dass er die Einschränkungen per 17. Februar in einem Schritt aufheben soll.
Damit sollen die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen fallen. Im ÖV sollen aber weiterhin Masken getragen werden.
Die Zuger Regierung dagegen sprach sich gegen die Maskenpflicht im ÖV aus. Auch erachtet sie es, anders als etwa die Nidwaldner Regierung, als verfrüht, von der besonderen zur normalen Lage zurückzukehren. Noch sei man nämlich nicht in die endemische Lage übergegangen, heisst es in der Zuger Stellungnahme.
Aufrechterhalten werden sollen die Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen. Auch die Aufhebung der 3G-Regel und der Formularpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird unterstützt.
Geht es nach dem Kanton Nidwalden, sollen künftig nur noch jene Personen in Isolation müssen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Symptome aufweisen. Dagegen fordert die Nidwaldner Regierung, dass der Bund repetitiven Testungen in Schulen und Betrieben auch nach Ende März finanziert. Nidwalden hebt zudem die Maskentragpflicht während des Unterrichts und das Verbot von Kontaktsportarten an den Schulen ab Mittwoch auf.
Die Urner Gesundheitsdirektion teilte mit, die Reihentests würden nur so lange weitergeführt, wie sie vom Bund bezahlt werden. Das kantonale Covid-19-Reglement wird per Mittwoch aufgehoben. Es regelte etwa die Maskenpflicht an Schulen und im Spital. Auch der Schwyzer Regierungsrat beschloss, die kantonalen Massnahmen betreffend der Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufzuheben.
Der Kanton Baselland will grundsätzlich in einem einzigen Schritt die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufheben lassen. Dies schreibt die Baselbieter Regierung in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Der Baselbieter Regierungsrat sei grundsätzlich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 einverstanden, heisst es im Schreiben. Allerdings sollen gewisse Massnahmen wie das repetitive Testen bestehen bleiben, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Die Berner Kantonsregierung unterstützt grundsätzlich die rasche Aufhebung der noch geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt am 17. Februar. Sie möchte aber, dass die Maskentragpflicht weitere drei bis vier Wochen gilt. Die Behörden sollen zudem weiterhin Infizierte in Isolation schicken können.
Quellen: sda, Bundesamt für Gesundheit (BAG)