Im Hotel- und Gastgewerbe ist kein Tag wie der andere. Ob in der Küche, im Housekeeping, an der Reception oder in der Direktion – alle stellen sich täglich neuen Herausforderungen. Dies macht sich auch in der Personaladministration bemerkbar. Häufige Ein- und Austritte von Mitarbeitenden sowie schwankende Löhne erfordern einfache Verfahren und individuelle Lösungen, insbesondere in der beruflichen Vorsorge
GastroSocial, die Ausgleichs- und Pensionskasse der Hotellerie und Gastronomie, kennt die Branche genau. Seit 1948 beweist GastroSocial Qualität und ausgeprägte Kundenorientierung sowie Serviceleistungen mit Blick über den Tellerrand hinaus.
Selbstständige, Teilzeitarbeitende oder Kader – weiterführende Vorsorgelösungen für alle
Auch wenn die Anstellungsverhältnisse und Lohnklassen in der Branche ganz unterschiedlich sind, ist es dennoch möglich, alle Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge bestmöglich abzusichern. Ob Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder für Hinterbliebene, die wählbaren Vorsorgelösungen der Gastro- Social-Pensionskasse bieten verschiedene Möglichkeiten der Absicherung – für Saisonmitarbeitenden ebenso wie für die Hoteldirektion.
Vorsorgelösung Uno
- Speziell für Betriebe aus der Hotellerie und Gastronomie, berücksichtigt die Besonderheiten des Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe (L-GAV).
Vorsorgelösung Scala
- Für Selbstständigerwerbende, die sich freiwillig versichern möchten, und Unternehmen, die nicht dem L-GAV unterstellt sind.
Bei beiden Vorsorgelösungen wählen Sie den entsprechenden Vorsorgeplan für Ihre Mitarbeitenden:
Basis
- Deckt als Grundversicherung die Löhne bis zu CHF 86 040.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 88 200.– pro Jahr ab.
Top
- Deckt Löhne bis zu CHF 860 400.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 882 000.– pro Jahr ab.
- Altersgutschriften auch auf den Lohnteilen, die über CHF 86 040.– bzw. ab 2023 über CHF 88 200.– pro Jahr liegen.
- Invalidenrente 40 % des versicherten Lohns
- Partnerrente 25 % des versicherten Lohns
Plus
- Deckt Löhne bis zu CHF 860 400.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 882 000.– pro Jahr ab und bietet einen zusätzlichen Risikoschutz.
- Altersgutschriften auch auf den Lohnteilen, die über CHF 86 040.– bzw. ab 2023 über CHF 88 200.– pro Jahr liegen.
- Zusätzliche 2 % Altersgutschriften
- Invalidenrente 50 % des versicherten Lohns
- Partnerrente 30 % des versicherten Lohns
Für jede dieser Vorsorgelösungen ist die weiterführende Versicherung Integral möglich. Diese versichert den AHV-Bruttolohn ohne Koordinationsabzug (CHF 25 095.– bzw. ab 2023 CHF 25 725.– pro Jahr) und bietet somit attraktive Leistungen auch für Personen mit tieferen Löhnen (z. B. für Teilzeitangestellte und Aushilfen).
Rückwirkendes Abrechnungsverfahren
Unterschiedliche Anstellungsverhältnisse sind nicht nur bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung von Bedeutung, sondern auch bei der Abrechnung. Die Beschäftigung von Aushilfen macht es schwierig, im Voraus den BVG-pflichtigen Lohn zu bestimmen. Deshalb rechnet die GastroSocial-Pensionskasse die gemeldeten Löhne nachträglich ab. Die Arbeitgebenden melden die effektiven AHV-Bruttolöhne, auf deren Grundlage sie die Lohnabrechnung für ihre Mitarbeitenden erstellt haben. Auf dieser Basis rechnet die GastroSocial-Pensionskasse ab und erhebt gleich die effektiven Beiträge.