Corona-Massnahmen: Tourismus kann aufatmen…

Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar, die übrigen Massnahmen, darunter die 2G-Regeln, bis Ende März. Zudem ändert morgen Samstag, 22. Januar, das Testregime bei der Einreise in die Schweiz, und Covid-Zertifikate gelten per Ende Januar noch 270 Tage. Das hat der Bundesrat diese Woche entschieden. Was bedeuten diese Entscheide für Tourismus und Hotellerie?

Die Landesregierung folgte mit ihren am Mittwoch gefassten Beschlüssen den meisten Kantonen, Parteien und Verbänden. Diese hatten in der Konsultation die Verlängerung der bestehenden Massnahmen mehrheitlich begrüsst, Verschärfungen jedoch abgelehnt. Zahlreiche Kantonsregierungen wollten die geltenden Regelungen nur bis Ende Februar verlängern.

Der Bundesrat traf nun einen Kompromiss: Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. Dieses Regime ist seit Mitte Dezember in Kraft und war bisher bis am 24. Januar befristet.


Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in der Konsultation einen schärferen Kurs gefordert. Der Bundesrat verzichtete nun aber beispielsweise auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen sowie eine Verschärfung der Maskenpflicht an Grossveranstaltungen und bei Menschenansammlungen im Freien.



Erleichterte Einreisebestimmungen Trotz konfuser Lage beschloss der Bundesrat bereits jetzt kleinere Lockerungen. So müssen geimpfte und genesene Personen ab morgen Samstag vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt gleichzeitig die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise. Das Einreiseformular muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder mit Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.


Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben. Zuletzt bestand diese Pflicht noch für Discotheken und bestimmte Veranstaltungen.


Testregime und Zertifikatsgültigkeit werden angepasst Weil die Labors wegen der hohen Corona-Fallzahlen am Limit sind, passt der Bundesrat zudem das Testregime im Inland an. Den Kantonen wird empfohlen, das Testen von Risikopersonen sowie wiederkehrende Tests in Gesundheitsinstitutionen und kritischen Infrastrukturen zu priorisieren. Das Testen von symptomatischen Personen soll auch mit Antigen-Schnelltests möglich sein.


Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.


Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Es bleibe essenziell, dass das Schweizer Zertifikat von der EU weiterhin anerkannt werde, hiess es in der Konsultation verschiedentlich. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.



BAG-Expertin: «Es ist möglich, dass wir den Höchststand erreicht haben»

An einer Medienkonferenz am Dienstagnachmittag informierten die Expertinnen und Experten des Bundes zur aktuellen epidemiologischen Lage in der Schweiz.


Ist das BAG optimistisch?

«Wir sind eher positiv gestimmt», so die Chefin der Abteilung Infektionen beim BAG. Gerade auch weil in anderen Ländern ebenfalls positive Entwicklungen zu beobachten seien. Die Intensiv-Stationen in den Spitälern seien nicht überlastet, man sei gut vorbereitet.


Zusammenfassung der Medienkonferenz

  • Beim BAG geht man davon aus, dass die Fallzahlen weiterhin steigen werden, jedoch langsamer als bisher. Die Dunkelziffer ist wohl sehr gross, da es sehr viele asymptomatische Fälle gibt.
  • Vor allem die junge, erwerbstätige Bevölkerung ist momentan von Covid-Infektionen betroffen.
  • Die Situation auf den Intensivstationen ist stabil. Die Anzahl der Hospitalisationen nimmt aktuell ab.
  • Nach wie vor existieren sehr grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen. Die Westschweiz verzeichnet gerade besonders viele Infektionen.
  • Der Booster nützt vor allem, um einen milderen Verlauf wahrscheinlicher zu machen. Denn der Anteil an Geimpften unter den Infizierten ist zwar hoch, doch unter den Hospitalisierten ist er tief und bei den IPS-Patienten noch viel tiefer.
  • Da die weitere Entwicklung der Situation nicht absehbar ist, wird sich an der 2G-Regel und der Zertifikatspflicht vorerst nichts ändern.
  • Die Empfehlung über die Booster-Impfung bei 12- bis 15-Jährigen wird die Impfkommission anpassen.

Quelle: sda

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