Seit gestern Donnerstag gibt es keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Restaurants, Hotels und Kulturbetrieben. Die ersten Reaktionen aus Hotellerie und Gastronomie: Endlich wieder Normalität!
Der Bundesrat hat diese Woche die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend aufgehoben. Seit Donnerstag gibt es keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Die Maskenpflicht im ÖV und die fünftägige Isolation für Infizierte bleiben.
Seit Donnerstag sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich, wie der Bundesrat mitteilte. Aufgehoben wurden auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen.
Überlastung des Gesundheitssystems «unwahrscheinlich» Beibehalten werden einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Und positiv Getestete müssen sich bis Ende März weiterhin für fünf Tage isolieren. Damit hebt der Bundesrat praktisch alle bisher geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt auf.
Die epidemiologische Lage entwickele sich weiter positiv, begründete der Bundesrat in einer Mitteilung seinen Entscheid. Dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich.
Maskenpflicht im ÖV bis Ende März Der Entscheid hat sich auch aufgrund der Antworten der Kantone auf die vom Bundesrat in Konsultation geschickten Vorschläge abgezeichnet. Die Mehrheit der Kantone wollte grundsätzlich eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in einem Schritt. Uneins waren die Kantonsregierungen in der Frage, ob und – wenn ja – wo und für wie lange weiterhin eine Maskentragpflicht gelten soll.
Die Viruszirkulation sei noch immer sehr hoch und das Virus könne nach wie vor schwere Verläufe verursachen, hält der Bundesrat fest. Er hat deshalb die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen aufrechterhalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.
Zudem steht es den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. So könnten Kantone etwa die Zertifikatspflicht beibehalten. Möglich ist auch, dass einzelne Betriebe wie eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon Masken vorschreiben.
Die eingeschränkte Maskenpflicht gilt voraussichtlich bis Ende März. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme «je nach Viruszirkulation» früher aufzuheben.
«Normale Lage» ab 1. April Die Aufhebung praktisch aller Corona-Massnahmen ist nicht gleichbedeutend mit der Rückkehr von der «besonderen» in die «normale Lage» gemäss Epidemiengesetz. Wenn sich die epidemiologische Lage «wie erwartet» entwickelt, plant der Bundesrat jedoch die Covid-19-Verordnung auf den 1. April ausser Kraft zu setzen und in die «normale Lage» zurückzukehren.
Quellen: sda, Bundesamt für Gesundheit (BAG)