Benefit für Mitarbeitende – höhere Leistungen im Alter

Wie bessere Vorsorgeleistungen Gastbetriebe für Arbeitnehmende attraktiver machen.

In der Hotellerie und Gastronomie fehlt es an Fachkräften – schon seit einiger Zeit. Umso wichtiger ist es, dass sich Gastbetriebe auf dem Stellenmarkt als attraktive Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber positionieren. Geht es um den Lohn, sind gute Leistungen der Pensionskasse für Arbeitnehmende ein wichtiger finanzieller Aspekt. Die Pensionskasse ist für die meisten Arbeitnehmenden der grösste Vermögenswert.

Bei Teilzeitmitarbeitenden ist der versicherte Lohn oft so tief, dass in der Pensionskasse nur kleine Beträge angespart werden können. Und für Mitarbeitende mit höheren Löhnen ist es interessant, den Lohn in der Pensionskasse besser zu versichern, um das Sparen voranzutreiben. Genau hier setzen die weiterführenden Vorsorgelösungen der GastroSocial Pensionskasse an.


Arbeiten im Teilzeitpensum

Per Gesetz wird von jedem Jahreslohn unabhängig vom Betrag der fixe Koordinationsabzug von aktuell CHF 25’725.– abgezogen. Der übrige Lohn wird in der Pensionskasse versichert. Insbesondere bei Teilzeitpensen mit einem tiefen Lohn kann dies dazu führen, dass dementsprechend tiefe Leistungen versichert sind oder sogar die Eintrittsschwelle eines Jahreslohns von CHF 22’050.– nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass die angestellte Person nicht pensionskassenpflichtig ist und kein Altersguthaben in der Pensionskasse anspart.


Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Vorsorgelösung in der 2. Säule besser auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden anzupassen. Die beiden häufigsten Lösungen sind ein verbesserter Vorsorgeplan mit höheren Leistungen oder das Weglassen des Koordinationsabzugs. Bei beiden Lösungen wird die zukünftige Altersrente höher sein. Finanziert wird diese durch höhere Beiträge zu Lasten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.


Bessere Vorsorgeleistungen für höhere Löhne

Der Basis-Vorsorgeplan gemäss L-GAV versichert nur die Lohnteile bis CHF 88’200.–. Übersteigende Lohnteile sind nicht versichert. Um diese Lücke zu schliessen, kann mit einem besseren Vorsorgeplan die Lohnobergrenze angehoben werden. Finanziert wird dies durch höhere Lohnabzüge während der Erwerbstätigkeit. Entsprechend fällt auch der Jahreslohn auf dem Lohnausweis tiefer aus. Dies ist auch aus steuerlicher Sicht interessant.


So vielfältig wie das Gastgewerbe, sind auch die Vorsorgelösungen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten für höhere Leistungen im Alter im Beitrag auf unserer Website. Oder treffen Sie Felix Schwan, Abteilungsleiter Kundendienst und Mitglied der Geschäftsleitung bei GastroSocial am Hotel Innovations-Tag am 3. Oktober 2023 im Verkehrshaus Luzern.


Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung besserer Vorsorgelösungen für unterschiedliche Anstellungsverhältnisse.

Zurück zu den Artikeln