Trinkgeld muss eine steuerfreie Schenkung bleiben

Trinkgeld muss eine steuerfreie Schenkung bleiben

Der Bundesrat hat den Auftrag, keine Trinkgeld-Steuer einzuführen. Ständerat und Nationalrat wollen, dass Trinkgeld, egal ob in bar oder elektronisch bezahlt, ein Geschenk bleibt. Ohne hohle Hand des Staates.

Text: Hilmar Gernet

Freiwillige Trinkgelder, egal ob bar oder elektronisch gegeben, müssen steuerfrei bleiben. Dafür haben National- und Ständerat dem Bundesrat jetzt einen klaren gesetzgeberischen Auftrag erteilt. Im Ständerat war die Sache bereits in der Frühjahrssession sehr klar mit 42:1 Stimmen (die eine Stimme kam von Maya Graf, Grüne/BL). Der Nationalrat folgte ebenfalls der Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder und der ständerätlichen «Vorgabe». In der vor Kurzem abgeschlossenen Herbstsession kam es mit 125:52 Stimmen bei 21 Enthaltungen zu einer deutlichen Mehrheit. Hatte das Ergebnis in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates noch 16:9 gelautet (Verhältnis rund 2/3 zu 1/3), war das Verhältnis in der Schlussabstimmung leicht schwächer: gut 62 Prozent Ja, 25 Prozent Nein und mit 10 Prozent recht viele Enthaltungen.

Ständerat Beat Rieder: keine Steuer.

 

Der Auftrag für den Bundesrat ist klar: Freiwillige Trinkgelder sind vom massgeblichen Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen. Dies in jenen Branchen «und nur in diesen, die Trinkgelder gemäss der Wegleitung über den für die AHV, IV und EO massgeblichen Lohn abgeschafft bzw. den Service in die Preise integriert haben».

Versuchung den Riegel geschoben Motionär Rieder hatte in der Ständeratsdebatte die Notwendigkeit seines Vorstosses damit begründet, dass der Bundesrat «die Abgabepflicht bei den Trinkgeldern losgelöst von der AHV 2030 neu regeln» wolle. Und zwar in einer Verordnung, nicht im Gesetz. Dazu hatte Rieder ausgeführt: «Dies könnte dazu führen, dass der Bundesrat der Versuchung erliegt, die zusätzliche Besteuerung der Trinkgelder vorzunehmen, ohne dass das Parlament etwas zu diesem Sachverhalt gesagt hätte. Mit anderen Worten: Hier versucht man, bei den Klein- und Kleinstverdienenden in unserer Gesellschaft ein Steuersubstrat abzukassieren, um jede noch so kleine Lücke zu schliessen.» Dieser befürchteten Versuchung schob nun der Nationalrat definitiv den Riegel. Gegen den ausdrücklichen Willen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bzw. des Bundesrates.

Im Nationalrat war die Sache zügig abgehandelt. Die zwei Kommissionssprecher – Lorenz Hess (Mitte/BE) und Cyril Aellen (FDP/GE) – erläuterten, warum es keine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen bar oder elektronisch bezahltem Trinkgeld geben solle. Als zweiten Beweggrund für das steuerfreie Trinkgeld sagte Hess: «Nicht nur nach landläufiger Auffassung, sondern auch gemäss dem Bundesgericht handelt es sich bei Trinkgeld um eine Schenkung. Man will sich für einen guten Service, für eine freundliche Behandlung erkenntlich zeigen, letztlich also eine gute Leistung wertschätzen.» Dafür soll keine Abgabe erhoben werden.

Tiefere Renten, Druck auf Mindestlohn
«Trinkgelder gehören zum Gehalt», erklärte Barbara Gysi (SP/SG) für die neunköpfige, nationalrätliche Kommissionsminderheit. Trinkgelder von Sozialversicherungsabgaben zu befreien, sei Sozialabbau. Die Folgen für das Servicepersonal gravierend. Ohne offizielle Abrechnung der Trinkgelder, inkl. Besteuerung, würde den Arbeitgebern «faktisch verboten, die soziale Absicherung ihrer Angestellten zu verbessern». Es würden ihre Altersrenten geschwächt, Krankentaggelder oder Invalidenrenten würden entsprechend tiefer ausfallen, da sie nach dem AHV-pflichtigen Lohn berechnet werden. Zudem befürchtete die Gewerkschafterin, der Verzicht auf die Trinkgeld-Steuer erhöhe den Druck auf die Mindestlöhne.

Ohne Bürokratie und Kontrolle
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider meinte im Nationalrat, die Motion sei nicht nötig, da der Bundesrat nicht beabsichtige alle Trinkgelder zu besteuern. «Er hat keine Absicht, die kleinen Trinkgelder, die paar Münzen, die der Kunde als Wertschätzung und Dank für die Arbeit auf dem Tisch hinterlässt, der Beitragspflicht zu unterstellen. » Es soll jedoch definiert werden, ab welcher «Grenze» die Trinkgelder einen «wesentlichen Bestandteil des Lohnes ausmachen». Für den wesentlichen Teil sollten verpflichtende Sozialabgaben bezahlt werden müssen.

Die Bundesrätin empfahl dem Plenum, der Argumentation von Gysi zu folgen. Zudem wolle die Regierung die Sache «pragmatisch angehen und eine einfache und praktikable Regelung für die Unternehmen einführen». Das Ganze soll «ohne Bürokratie und ohne aufwendige Kontrollmechanismen » realisiert werden, versprach sie.

Charles de Montesquieu: Manchmal ist es nötig, kein Gesetz zu machen.

 

Ein Gesetz für keine Regelung
Dem Versprechen der Bundesrätin traute eine grosse Mehrheit im Nationalrat nicht. Es war wohl der Todesstoss für die Trinkgeld-Steuer. Denn ohne Bürokratie ist das Anliegen nicht durchzuführen und ohne Kontrolle wäre es nicht durchzusetzen. Also lässt man eine gesetzliche Regelung besser ganz bleiben. Oder um es mit dem französischen Staatsphilosophen Charles de Montesquieu (1689–1755) zu sagen: «Quand il n’est pas nécessaire de faire une loi, il est nécessaire de ne pas en faire.» (Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.)

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